Hinweise zum Batteriepfand gemäß Batteriegesetz (BattG)

Vertreiber, die Fahrzeugbatterien (Starterbatterien) an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Batterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Batterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten. Von dieser Regelung befreit sind gewerbliche Wiederverkäufer.

Das Batteriepfand wird bei der Bestellung automatisch hinzugefügt.

Hinweis: Die Pfandpflicht entfällt für gewerbliche Wiederverkäufer (Gewerbeanmeldung muss hierfür zugesendet werden, Versand erfolgt nach Prüfung der Unterlagen)

Bei Vorlage der Entsorgungsbestätigung oder Abgabe der Altbatterie wird der Pfandbetrag umgehend erstattet. Eine Vorlage einer Entsorgungsbestätigung senden wir gerne zu.

Achtung: wir weisen darauf hin, dass Batterien nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können. Dies kann sowohl durch Übergabe an der Versandadresse (Batterieexpress GmbH, Talstrasse 29, 75233 Tiefenbronn-Lehningen) erfolgen wie auch auf dem Versandweg (hier muss seitens des Versenders aber sowohl auf eine entsprechende Verpackung und Kennzeichnung unter Einhaltung der geltenden Gefahrgutbestimmungen wie auch auf eine ausreichende Frankierung der Sendung geachtet werden).

Achtung: wir weisen darauf hin, dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und diese NICHT über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Hierrauf weist das Symbol mit der "durchgestrichenes Mülleimersymbol" hin, dies finden Sie u.a. auch auf den Batterien.

In der direkten Nähe zum Mülleimersymbol befindet sich die chemische Bezeichnung der in der Batterie enthaltenen Metalle/Schwermetalle. "Cd" steht hier für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter folgendem Link.

Rückzahlung Batteriepfand

Sofern wir gemäß Batteriegesetzt (BattG) beim Verkauf das gesetzliche Batteriepfand erhoben haben können Sie die Rückzahlung bei uns anfordern. Wir benötigen hierzu entweder den

- Nachweis über die Entsorgung einer Starterbatterie, diesen bitten wir Sie per eMail oder Fax zuzusenden

- oder die Rückgabe einer Starterbatterie zur Entsorgung bei uns vor Ort

Die Auszahlung des Pfandbetrags erfolgt innerhalb von 10 Tagen. Die Erstattung erfolgt mit der Zahlungsmethode welche bei der Bezahlung der Bestellung gewählt wurde.

Rückfragen?

Für alle Rückfragen steht unser Support | Kundenservice telefonisch unter 07234 / 247 0400 oder per eMail an info@batterieexpress.de zur Verfügung.